In den vergangenen Jahren wurden eine Reihe neuer Produktstandards eingeführt, wie zum Beispiel EN 16630 für Outdoor-Fitnessgeräte und EN 16899 für Parkour-Geräte. Zusätzlich wurde ein neuer technischer Bericht (TR 16879) veröffentlicht, in dem beschrieben wird, wie Spiel- und Fitnessgeräte voneinander zu unterscheiden sind.
Trennung von Bereichen mit unterschiedlichen Risiken
Spielgeräte sind entsprechend der verschiedenen Altersgruppen anzuordnen. Noch wichtiger ist es, dass die Spielgeräte in gewisser Weise von Fitnessgeräten unterschieden werden können.
Diese Maßnahme dient nicht dazu, den Kindern den Zugang zum Fitnessbereich zu verweigern und es ihnen unmöglich zu machen, Geräte mit einem höheren Sicherheitsrisiko zu benutzen. Stattdessen soll sichergestellt werden, dass Kinder sich nicht unbeabsichtigt zwischen den Bereichen bewegen und unbewusst die riskanteren Fitnessgeräte benutzen.
Je größer der Unterschied zwischen den Sicherheitsrisiken der beiden Bereiche ist, desto deutlicher muss man diese trennen. In der Umsetzung könnte das zum Beispiel so aussehen, dass ein Fitnessbereich neben einem Spielplatz keine Skating-Rampen, freie Gewichte oder Muskeltrainingsgeräte haben soll, die das Risiko eines Zusammenstoßes erhöhen.
Die Trennung des Equipments
Um sicherzustellen, dass ein riskanterer Fitnessbereich nicht mit einem Spielplatz verwechselt wird, sollte das Equipment auch nach Fitness-Equipment aussehen und sollte keine Spielplatz-Elemente wie Schaukeln oder Klettergerüste und Rutschen beinhalten.
Manche Elemente des Fitness-Equipments können auch zwei eindeutig unterschiedliche Nutzen haben. Klimmzugstangen zum Beispiel sind als Kletterhilfen auch häufig auf Kinderspielplätzen zu finden. Normalerweise sind sie dort auf einer niedrigen Höhe von etwa einem Meter angebracht. Eine etwas höher befestigte Klimmzugstange allerdings kann als vollwertiges Fitnessgerät dienen.
Der Einfluss des Oberflächenbelags
Viel wurde schon über den Einfluss der stoßdämpfenden Beschichtungen in Spielplätzen geschrieben und diskutiert.
Es gibt drei Dinge, die beachtet werden müssen, wenn es um Aufprallflächen geht: die Größe des betroffenen Bereiches, die benötigte Stoßdämpfung und der Ausschluss von sich überlappenden Aufprallflächen.
Wenn ein Fitness-Element wie zum Beispiel eine Klimmzugstange neben einem Spielplatz platziert wird, muss die Beschichtung ihrer Aufprallfläche die selben Auflagen erfüllen wie der Rest des Spielplatzes. Wenn der Bereich allerdings ausschließlich für den Fitnessgebrauch designt ist, sind die Auflagen weniger streng.
Trainings- Equipment wie die Klimmzugstange können auf härteren Oberflächen installiert werden als Spielplatz-Equipment. Bis zu einer Fallhöhe von einem Meter kann die Oberfläche auch total hart sein. Rasen oder Humus ist bis zu einer Fallhöhe von 1,50 erlaubt. Da das Fitness-Equipment normalerweise keine erzwungenen Bewegungen provoziert, können sich diese Bereiche überlagern.
Wenn ein Parkour-Bereich ausschließlich für Training und nicht dem Spiel designt ist und sich außerdem nicht in der Nähe eines Spielplatzes befindet, kann das Equipment auch auf einer komplett harten Oberfläche installiert sein, bis hin zu einer Fallhöhe von 160 cm. Mit höheren Fallhöhen muss die Kapazität der Stoßdämpfung gleich zwei Drittel der Fallhöhe des Produktes sein. Zum Beispiel sollte ein Element mit einer Höhe von 240 cm auf einer Oberfläche mit einer Fallhöhe von 160 cm angebracht sein.